Anton Wilhelm von L’Estocq

* 16.08.1738 in Celle
† 05.01.1815 in Berlin

Anton Wilhelm von L’Estocq entstammte einer altfranzösischen Familie aus der Picardie und der Champagne. Sein Vater war der ehemalige preußische Oberstleutnant Ludwig August L’Estocq (1688-1747 und dessen Ehefrau Ilse Sophie von Grabow (1700-1738).

Im Jahre 1757 trat der junge L’Estocq in das Berliner Kürassier Regiment Gens d’arms im Range eines Estandartenjunkers ein. Er nahm während des Siebenjährigen Krieges an den Schlachten von Zorndorf, Kunersdorf und Torgau teil. Im Jahre 1760 erfolgte seine Beförderung zum Sekondeleutnant. Für seinen Einsatz im Gefecht von Langensalza erhielt er im Jahre 1761 den Orden Pour le Merite ausgehändigt.

Seine Beförderung zum Premierleutnant erfolgte im Jahre 1768. Er wechselte in die Reihen des Leibhusaren Regiment von Zieten Nr. 2. Das im Jahre 1730 durch Friedrich Wilhelm I. gegründete Regiment wurde in jener Zeit durch Hans Joachim von Zieten geführt, der den jungen Premierleutnant zu seinem Adjutanten erwählte. 1771 erfolgte die Beförderung zum Stabsrittmeister und zwölf Jahre später erhielt er das Patent als Major durch König Friedrich II..

Im Jahre 1790 erhielt L’Estocq das Kommando über das 2. Bataillon des Husarenregiments von Eben Nr. 2 übertragen. Im gleichen Jahr erfolgte noch seine Beförderung zum Oberstleutnant.

Während des Ersten Koalitionskrieges kämpfte der Oberstleutnant mit seinem Bataillon in den Schlachten von Kaiserslautern, Morsbrunn sowie Tippstadt mit. Im Jahre 1793 erfolgte seine Beförderung zum Obersten. Im folgenden Jahr wurde Friedrich Eberhard von Goeckingk zum neuen Chef des Traditionsregiments und L’Estocq zum Kommandeur des Regiments berufen. Nach dem Friedensschluss von Basel im April 1795 wurde dem Regiment die Sicherung der Demarkationslinie in Westfalen übertragen.

1797 übertrug man ihm das Kommando über das Husaren Regiment von Czettritz Nr. 1, welches zunächst in der Grafschaft Mark gegen Räuberbanden eingesetzt wurde. Im folgenden Jahr erhielt er seine Beförderung zum Generalmajor. Im August 1802 übernahm er die Besetzung des Fürstbistums Paderborn für den preußischen Staat. Damit nahm er die Entscheidung des Reichsdeputationshauptschlusses des folgenden Jahres vorweg.

Die Versetzung nach Neuostpreußen erhielt der General im Jahre 1803. Die Provinz wurde nach der polnischen Teilung im Jahre 1795 geschaffen und umfasste die ehemaligen Woiwodschaften Podlachien und Masowien. Auf einem Gebiet von rund 55.000 km2 lebten rund 900.000 Menschen. Er wurde Chef des Husaren Regiments von Günther Nr. 9. Zugleich erhielt er das Oberkommando über die preußischen Truppen in der Provinz. Im Jahre 1805 erhielt er die Beförderung zum Generalleutnant.

Während des Krieges zwischen Frankreich und Preußen kämpfte L’Estocq im Jahre 1807 bei Preußische-Eylau. Für seine Beteiligung an der Schlacht erhielt Generalleutnant Anton Wilhelm von L’Estocq den Schwarzen Adlerorden, während sein Generalstabschef Gerhard von Scharnhorst den Orden Pour le Merite verliehen bekam, da ihm die Planung der Schlacht zugeschrieben wurde. Nach der Niederlage von Friedland und dem Frieden von Tilsit am 02.07.1807 gehörte der General der vom König Friedrich Wilhelm III. eingesetzten Immediaturuntersuchungskommission an.

Vom 08.12.1808 bis zum Jahre 1814 war General L’Estocq Gouverneur von Berlin. Als im April 1809 der preußische Major Ferdinand Baptista von Schill auf eigene Faust an der Spitze des Brandenburgischen Husarenregiments Berlin verließ und gegen Napoléon ins Feld zog, versuchte der General den hitzköpfigen Offizier nach Berlin zurückzubeordern. Dieser Versuch scheiterte jedoch und Schill zog nach Norddeutschland und fand schließlich am 31.05.1809 in Stralsund den Tod.

Mit Allerhöchster Kabinettsordre vom 15.03.1813 wurden in Preußen vier Militärgouvernements für die Kriegsführung mit Frankreich gebildet. Die Führung des 1. Militärgouvernements zwischen Elbe und Oder sollte vom Militärgouverneur L’Estocq als Militärgouverneur und dem Geheimen Staatsrat Johann August Sack als Zivilgouverneur angeführt werden. Ihre Aufgabe war die Reorganisation der Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen.

Der im Jahre 1812 zum General der Kavallerie beförderte L’Estocq erhielt im Jahre 1814 den Posten des Gouverneurs von Breslau. Doch noch im gleichen Jahr, am 13.08.1814, bewilligte König Friedrich Wilhelm III. sein Pensionsgesuch mit einer jährlichen Pension in Höhe von 6.000 Talern.

Im Jahre 1775 erhielt L’Estocq die königliche Erlaubnis die Ehe mit Hedwig Gottliebe von Brandt (1752-1776) einzugehen. Seine Gattin starb jedoch eine Woche nach der Geburt der Tochter Albertine, die später Hofdame bei Prinzessin Friederike zu Solms-Braunfels, der jüngeren Schwester der Königin Luise, und Stiftsdame zu Heiligengrabe wurde.

Am 16.06.1780 heiratete der verwitwete Offizier in Mollenbeck Franziska Friederike von Koppelow (1759-1856), die Oberhofmeisterin von Prinzessin Wilhelm von Preußen. Aus der zweiten Ehe stammten drei Söhne und zwei Töchter. Die Söhne schlugen alle Offizierslaufbahnen ein während die beiden Töchter Emilie (1782-1807) Stiftsdame zu Drübeck wurde und Luise (1789-1879), wie ihre Stiefschwester, Stiftsdame in Heiligengrabe wurde.

Die Söhne Friedrich Jochem (1781-1810), Hans Wilhelm (1784-1856) und Ludwig Emil Karl Georg von L’Estocq eine Offizierslaufbahn einschlugen.

General Anton Wilhelm L’Estocq starb am 05.01.1815 in der preußischen Residenzstadt. Seine letzte Ruhestätte fand er auf dem Berliner Garnisonsfriedhof, wo er am 08.01.1815 beigesetzt wurde.


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