Johann Hermann Vorster
* 13.10.1757 in Mülheim/Ruhr
† 13.01.1832 in Mülheim/Ruhr
Johann Hermann Vorster wurde am 13.10.1757 in Mülheim als drittältester Sohn des Papiermühlenbesitzers Hermann Vorster (1716-1773) und dessen zweiter Ehefrau Anna (1732-1803), einer geborenen Lucas. Die Papiermühle am Broicher Ruhrufer befand sich bereits seit dem Jahre 1643 im Familienbesitz.
Da es für den jungen Mann keine Aussicht gab, die Papiermühle eines Tages im Rahmen der Erbfolge zu übernehmen arbeitete Johann Hermann Vorster zunächst in der Porzellanfabrik Hermann Kellermann, an der auch der Vater beteiligt war, in Saarn. Doch die Führung der Porzellanfabrik verlief nicht glücklich und musste schließen. So wechselte Vorster in das Essiggeschäft und machte sich als Essigfabrikant selbstständig.
Im Jahre 1790 heiratete er Elisabeth Brink, die erbberechtigte Tochter des Altenhofs auf dem Saarner Kirchenhügel. Dieser Hof besaß die sogenannte »Freiheit« durch dieses Privileg durften auf dem Grundstück des Hofes keinerlei Amtshandlungen vorgenommen werden. Dieses Privileg nutzte er in späteren Jahren um sich zurückzuziehen wenn er mal wieder mit der vorgesetzten Dienststelle eine Auseinandersetzung führte.
Am 28.01.1808 wurde per Dekret des Großherzogs von Berg Joachim Murat die Munizipalverfassung nach französischem Vorbild eingeführt. Durch dieses Dekret verlor Mülheim seinen jahrhundertealten Status als Kirchspiel mit angeschlossenen Hornschaften und Mülheim wurde zur Stadt erhoben. Man berief Johann Hermann Vorster zum Munizipaldirektor. Ihm zur Seite wurden zwei Beigeordnete und ein Polizeikommissar gestellt um die Munizipalverwaltung nach französischem Vorbild zu komplettieren.
Johann Hermann Vorster, dem ungewollt dieses Ehrenamt übertragen wurde, war kein Verwaltungsmensch. Die vorgesetzte Präfekturverwaltung in Düsseldorf verlangte jedoch unmittelbar die Vorlage von Steuerlisten, Hebebüchern und weiterer steuerlicher Unterlagen. Vorster geriet während seiner Amtszeit immer wieder mit den vorgesetzten Stellen in Konflikt. Als er im Jahre 1813 sein Amt entnervt an Johann Heinrich Michels übergab bescheinigte ihm die Mülheimer Bevölkerung, dass er seine Amtsgeschäfte mit Sorgsamkeit, Umsicht und Tätigkeit wahrgenommen habe.
Man trug ihm im Jahre 1820 erneut das Amt des Bürgermeisters an, er lehnte jedoch entschieden ab. Als Vorster am 13.01.1832 in Mülheim starb waren wenige Straßen in der heutigen Mülheimer Innenstadt illuminiert - ein Erfolg des Bürgermeisters Vorster, der im Jahre 1808 begonnen hatte, die Beleuchtung der Straßen einzuführen.