Friedrich Erhard Fabian von Massenbach

* 04.05.1759 in Bladiou/Schlesien
† 03.06.1819 in Johringen bei Bartenstein

Der spätere preußische Kavalleriegeneral Friedrich Fabian Erhard von Massenbach wurde am 04.05.1753 in Bladiou im ostpreußischen Kreis Heiligenbeil geboren. er war der Sohn von Friedrich Fabian von Massenbach, einem ehemaligen Kapitän im Kürassier Regiment Bornstedt Nr. 9. Er war Herr auf Stuttehmen.

Friedrich Ehrhard Fabian von Massenbach wurde bereits in jungen Jahren Soldat. Am 03.05.1766 trat er im Range eines Kornetts in das Regiment von Meier-Dragoner Nr. 6 ein. Bereits am 03.12.1767 erfolgte seine Beförderung zum Fähnrich. Am 03.07.1771 wurde er zum Sekondeleutnant befördert. Er nahm am Bayerischen Erbfolgekrieg 1778/79 teil. Im Range eines Premierleutnants wurde er am 30.04.1783 im Regiment Posadowski-Dragoner Nr. 6. Es folgte am 08.04.1788 die Beförderung zum Stabskapitän und am 26.01.1790 zum Major. Er hat niemals als Kapitän Dienst getan. Am 07.09.1793 wurde Major von Massenbach zum Eskadron-Chef berufen. Während des polnischen Feldzuges 1794/95 kämpfte er in den Gefechten bei Gabnicki und Plonsk. Er wurde mehrfach ausgezeichnet. Seine Beförderung zum Oberstleutnant erfolgte am 17.07.1798.

Im Jahre 1801, seine Beförderung zum Oberst folgte schon am 31.05.1800, erhielt er das Kommando über das neu zu gründende Dragoner-Regiment Rouquette Nr. 13 für dessen Führung er bei der Revue in Memel am 21.06.1802 von König Friedrich Wilhelm III. mit den Orden Pour-le-Merite ausgezeichnet wurde.

Im Kriege von 1806/1807 befehligte Massenbach die gesamte Kavallerie der Festung Danzig und erwarb sich einen Namen beim Einsatz derselben außerhalb der Festungsanlagen. Besonders berühmt wurde sein Gründonnerstagsritt des Jahres 1807. Noch vor dem Friedensschluss wurde er durch den König zum Generalmajor befördert.

Nach dem Friedensschluss von Tilsit gehörte er der Militärreorganisationskommission unter Scharnhorst an. Im Jahre 1808 erfolgte seine Beförderung zum Brigadier der gesamten westpreußischen Kavallerie. Am 21.03.1811 übertrug man ihm das Kommando über die ostpreußische Kavalleriebrigade in Königsberg. Am 24.03.1812 wurde der Kavallerieoffizier zum Generalleutnant befördert.

Als Preußen im Jahre 1812 gezwungenermaßen ein Hilfskorps für die Grandé Armée stellen musste, übernahm Generalleutnant von Massenbach das Kommando über die Kavallerie. So rückte er unter dem Befehl Grawerts in Kurland ein. Am 04.09.1812 erhielt er das Kommandeurskreuz der französischen Ehrenlegion ausgezeichnet. Für seinen Einsatz im Gefecht von Eickau am 27.09.1812 verlieh der preußische König ihm den Roten Adlerorden III. Klasse. Auch anlässlich des Todes von Massenbachs Sohn Johann Fabian Gustav in einer Kampfhandlung bei Riga gedachte der König mit einem Kondolenzschreiben seinem Generalleutnant.

Als General von Yorck am 30.12.1812 die »Konvention von Tauroggen« eigenmächtig unterzeichnete, geriet der Offizier in einen Gewissenskonflikt. Er stand mit seiner Einheit unter dem direkten Befehl des französischen Marschalls MacDonald in Tilsit. Die Entscheidung und Verantwortung gegenüber den preußischen König Friedrich Wilhelm III. nahm General Yorck den zögernden Massenbach ab, indem er ihn zu sich beorderte. Geschickt manövrierte der preußische Kommandeur seine 6 Bataillone, 10 Schwadronen und 2 Batterien aus dem Einflussbereich Marschall MacDonalds. Er führte in den frühen Morgenstunden des 31.12.1812 seine Truppen unbemerkt und unbehelligt von den Franzosen über die Memel auf russisches Gebiet.

In seinem Bericht an König Friedrich Wilhelm III. schrieb der Befehlshaber des preußischen Hilfskorps über Massenbach:

Die sechs Bataillone Infanterie, 10 Eskadrons Kavallerie und zwei reitende Batterien, so unter dem Generallieutnant von Massenbach mit dem Marschall Macdonald vereint waren, sind alle zum Korps gestoßen. Diese Vereinigung ist mit einer Klugheit eingeleitet und ausgeführt, dass die Geschichte kein Beispiel dieser Art hat. Der Generallieutenant v. Massenbach hat sich so weise und bestimmt dabei benommen, dass es die hèochste Achtung verdient.

Nach Abschluss der »Konvention von Tauroggen« übernahm der Kavalleriegeneral von Massenbach am 28.02.1813 das Kommando als Militärgouverneur im Gebiet zwischen Weichsel und russischer Grenze. Am 08.04.1813 erhielt er den Befehl dem Prinzen Alexander von Württemberg bei der Belagerung von Danzig mit 8.000 Mann Landwehr zu unterstützen. Doch wurde er durch Krankheit gehindert, diesen Auftrag umzusetzen.

Seine Berufung zum Militärgouverneur Ostpreußens erfolgte am 03.06.1813 und am Ende des gleichen Jahres stellte er sich nochmals als Gouverneur der Stadt Danzig zur Verfügung. Zwischenzeitlich erhielt er vom König Friedrich Wilhelm III. ein Geschenk in Höhe von 1.000 Thalern und am 21.08.1813 erhielt er den Roten Adlerorden I. Klasse.

Er konnte die Stadt Danzig jedoch erst am 02.02.1814 in Besitz nehmen, da sich der russische General Alexander von Württemberg bis zu diesem Zeitpunkt weigerte den Platz zu übergeben. Nachdem er dieses Amt vom 17.12.1813 bis zum 03.10.1815 innehatte, gewährte König Friedrich Wilhelm III. dem Offizier die wohlverdiente Pension. Zugleich wurde er mit dem Charakter eines Generals der Kavallerie geehrt.

Bereits in jungen Jahren lernte er Esther Johanna (Jeanette) Eleonore von Toll (1757-1796) aus Reval kennen und heiratete sie am 08.08.1776 in Königsberg. Sie war die Tochter des kaiserlich-russischen Obristwachtmeisters August von Toll.

Aus dieser Ehe stammten insgesamt sechs Töchter und fünf Söhne. Von den Söhnen überlebten nur die Söhne Ludwig und Gustav. Seien Frau Jeanette starb am 28.03.1796. Eine zweite Ehe, geschlossen am 19.07.1798 in Neustrelitz, mit Amalie von Schorlemer (1764-1813) blieb kinderlos.

General der Kavallerie Friedrich Erhard Fabian von Massenbachstarb an völliger Entkräftung am 03.06.1819 im Alter von 66 Jahren auf seinem Gute Johrengen bei Bartenstein in Ostpreußen.

Ich nehme vielen Antheil an dem Verlust, den Sie durch den Tod Ihres Vaters, des Generals von Massenbach, erlitten haben und um Ihnen die Bedrängnis, in die Sie zum Theil dadurch versetzt sind, möglichst zu erleichtern, habe ich Ihren, der verwitweten von Koschkull noch unerzogenen Töchtern eine jährliche Unterstützung von 30 Thalern für jede bis zum zurückgelegten 17. Jahre, eine gleiche Unterstützung auch für jede der hinterbliebenen Töchter des Verstorbenen bis zu diesem Alter ausgesetzt und werde bei den bei der verwitweten von Gerhard in Berlin befindlichen Enkel desselben gelegentlich in das Kadetten Corps aufnehmen lassen, bis wohin er ebenfalls eine jährliche Unterstützung von 30 Thalern empfangen soll. Ich wünsche, dass Ihnen dies zu einiger Beruhigung gereichen möge.

Teplitz, 29.7.1819.

Mit diesen Zeilen wandte sich der preußische König nach dem Tode des Generals der Kavallerie an die Familie. Durch dieses Schreiben wird auch die Zufriedenheit des Königs deutlich.


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