Georg Christian von Heydebreck

* 28.01.1765 in Parsow
† 25.08.1828 in Doberan

Geboren wurde Georg Christian Friedrich von Heydebreck am 28.01.1765 in Parsow als Sohn des Gutsbesitzers und Erbherren auf Parsow Georg christoph von Heydebreck (1722-1797). Der Vater stand mehr als 30 Jahre im Dienste des Leibregiments ehe er im Jahre 1763 als Invalide im Range eines Rittmeisters entlassen wurde. Seine Mutter war Charlotte Tugendreich von Wedel. Seine Eltern hatten am 10.01.1764 geheiratet.

Im Jahre 1784 schrieb sich der junge Georg Christian von Heydebreck an der Universität viadrina in Frankfurt an der Oder als Student der Rechte ein und verließ nach drei Jahren die Akademie.

Seine Verwaltungslaufbahn begann der junge Jurist im Jahre 1787 zunächst als Geheimer expedierender Sekretär in der Provinzialdirektion zu Küstrin ehe er an das Akzisedepartement in Berlin wechselte. Dort stieg er im Februar 1791 zum Assessor und Assistenten des 2. Direktors auf. Schon im folgenden Jahr wurde er zum Ober-Akzise- und Zollrat ernannt. Eine weitere Stufe auf der Karriereleiter erklomm der Jurist im Jahre 1796 mit seiner Berufung als Geheimen Ober-Akziserat und Ersten Direktor der Stettiner Akziseverwaltung. Hier trat er die Nachfolge des nach Brandenburg versetzten Geheimen Rats G.F. Wolber an der nach Brandenburg versetzt wurde.

Mit Kabinettsordre vom erfolgte seine Ernennung zum Kammerdirektor mit den Aufgaben Akzise- und Zolldeputation innerhalb des Kollegiums. Ihm wurde zugleich das Prädikat Geheimer Rat verliehen.

Im Dezember 1808 erfolgte Heydebrecks Berufung zum Sektionschef für direkte und indirekte Steuern im Ministerium für Finanzen. Im Jahre 1810 erhielt er das Prädikat Geheimer Staatsrat und im Jahre 1810 erfolgte seine Berufung in der Gewerbesektion des preußischen Innenministeriums. Er schuf das preußische Gewerbesteueredikt vom 02.11.1810 wodurch die Grundlage für die Gewerbefreiheit im Königreich Preußen begründet wurde.

Im Jahre 1816 wurde Heydebreck zum Oberpräsidenten der neu geschaffenen Provinz Brandenburg berufen. Dieses Amt hielt er bis zu seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst im Jahre 1824 inne. Ihm folgte Friedrich Magnus von Bassewitz im Amt, der es bis zum Jahre 1842 ausübte.

In erster Ehe war der Verwaltungsbeamte mit Auguste von Brandt verheiratet, ließ sich jedoch von ihr scheiden.

Georg Christian von Heydebreck war in zweiter Ehe mit Karoline von der Goltz (1786-1846). Sein Sohn Ludwig Christoph von Heydebreck (1797-1859) wurde später Kammergerichtsrat während seine Tochter Auguste Friederica Sophia Christina Luisa von Heydebreck (1803-1858) verstarb unverheiratet.

Der ehemalige Oberpräsident der Provinz Brandenburg und Träger des Roten Adlerordens II. Klasse Georg Christian von Heydebreck starb am 25.08.1828 in Doberan an den Folgen des Schlagflusses.


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