Johann Hermann Joseph von Caspars zu Weiss

* 05.03.1744 in Köln
† 15.08.1822 in Köln

Johann Hermann Joseph von Caspars zu Weiss entstammte einen alten Kölner Patriziergeschlecht.

Nach Abschluss seiner geistlichen Ausbildung wurden den jungen Caspars zu Weiss erste Pfründe, wie es seinerzeit für die Söhne der angesehenen Kölner Adelsfamilien üblich war, an angesehenen Stiften der Freien Reichsstadt zu Teil. Im Jahre 1782 wurde er Dechant zu St. Georg, Thesaurer zu St. Gereon und Stiftsherr zu St. Maria im Capitol.

Schon am Tage nach dem Tode des Generalvikars Horn-Goldschmidt am 02.10.1796 wählte das Domkapitel den jungen Caspars zu Weiss zu dessen Nachfolger als Domherr.. Von den 24 Stellen des Domkapitels waren acht sogenannte Priester-Präbenden und 16 adelige Stellen. Während die adeligen Präbenden für Angehörige des Reichsadels vorgesehen waren konnten sich insbesondere auf die acht Priester-Präbenden grundsätzlich jedermann bewerben. Doch in der Regel wurden Sprösslinge des niederen Adels auf diese Stellen gewählt. Wenig später ernannte Kurfürst Maximilian Franz den frisch berufenen Domherrn auch zum Generalvikar.

zu jener Zeit befand sich das Domkapitel jedoch schon seit Herbst 1794 auf der Flucht vor den vordringenden französischen Streitkräften. Man ließ sich in der Hauptstadt des Fürstentums Westfalen - Arnsberg - nieder. Von dort aus versuchte Generalvikar Caspars zu Weiss unter schwierigen Bedingungen auch den Kontakt zum linksrheinischen Teil des Kurfürstentums aufrecht zu erhalten, was jedoch nur unter großen Schwierigkeiten möglich war.

Da er sich jedoch als Generalvikar in einer schweren Zeit bewährte, wurde er am 03.08.1801 - Kurfürst Maximilian Franz war am 27.07.1801 verstorben - einstimmung vom Domkapitel zum Kapitularvikar des Kurfürstentums berufen worden. Am 06.12. desselben Jahres erhielt er auch das entsprechende päpstliche Breve.  Auf Grund der politischen Verhältnisse konnte die Wahl jedoch nicht erfolgen.Durch das französische Konkordat vom 15.07.1801 wurde die Kölner Erzdiozöse zugunsten des neu geschaffenen Bistums Aachen unter dem Bischof Berdolet aufgehoben und die rechts des Rheines gelegenen kirchlichen Besitzungen wurden säkularisiert.

Auf Grund mangelnder Einkünfte musste sich das bisherige Domkapitel zerstreuen. Johann Hermann Joseph von Caspars zu Weiss war es nur unter schwierigsten Bedingungen möglich, in dieser schweren Zeit die kirchliche Verwaltung weiterhin zu leiten. Zu Jahresbeginn 1805 zog das Vikariat von Arnsberg nach Deutz am Rhein. Mit bescheidenen Mitteln quartierte er sich in das Hintergebäude des Gasthofes »Zum grünen Baum« ein und versuchte mit großem Fleiß zumindest die Geschäfte der Dechanats- und Pfarrverwaltung aufrecht zu erhalten und zumindest die rechtliche Aufrechterhaltung des Domkapitels auf der rechten Rheinseite gegen Anfechtungen zu sichern. Im Jahre 1812 ernannte er Johann Wilhelm Schmitz zu seinen Sekretär und Dank einer päpstlichen Vollmacht vom 13.02.1820 berief er diesen zu seinem Nachfolger.

Erst am 16.07.1821 löste Papst Pius VII. mit der Bulle »de salute animarum« das Bistum Aachen wieder auf und stellte auch auf dem linken Rheinufer die Erzdiozöse Köln wieder her. Neben Capsars zu Weiss erlebten dies noch drei Dohmherren des alten Domkapitels. Doch lehnten diese allesamt den Eintritt in das neu zu schaffende Domkapitel auf Grund ihres hohen Alters ab.

Am 15.08.1822 verstarb der Generalvikar Johann Hermann Joseph von Caspars zu Weiss in Köln. Sein Nachfolger Schmitz übte das Amt des Domkapitulars noch bis zum Amtsantritt Ferdinand August von Spiegels im Jahre 1825 aus.


Letzte Änderung der Seite: 06. 03. 2021 - 00:03