Friedrich Karl zu Wied-Neuwied

* 25.12.1741 in Schloss Hachenburg
† 01.03.1809 in Heidelberg

Geboren wurde Friedrich Karl zu Wied-Neuwied am 25.12.1741 auf Schloss Hachenburg im Westerwald. Seine Eltern waren Johann Friedrich Alexander zu Wied-Neuwied (1706-1791) und Karoline von Kirchberg (1720-1795).

Der junge Erbprinz studierte in Erlangen und Göttingen. Auch nach seiner Hochzeit mit Maria Luise Wilhelmine von Sayn-Wittgenstein-Berleburg (1747-1823) führte er ein ausschweifendes und verschwenderisches Leben.

Der junge Fürst betätigte sich als Unternehmer. So gründete er mehrere Manufakturen und Ökonomien, deren Gewinne er für die Unterstützung der Armen einsetzen wollte. Jedoch erwirtschafteten diese Unternehmen nicht den gewünschten Erfolg sondern führten zu einer massiven Verschuldung des Erbprinzen. Dies veranlasste seinen Vater Friedrich Alexander zu der Überlegung, diesen von der Erbfolge auszuschließen. Erst im Jahre 1788 entschied er sich anders und entschied, dass die künftige Regierung unter der Aufsicht der Herren von Wied-Runkel und Sayn-Wittgenstein-Berleburg stehen solle.

Wenige Monate nachdem er die Regierung seines Vaters übernommen hatte äußerte sich seine Mutter Marie Louise Wilhelmine zu Wied-Neuwied in einen Brief an ihn:

Je ne vous taxe point d'imbecillité, mais bien que votre façon d'agir n'est pas raisonnable. - Ich beschuldige Sie nicht, untätig zu sein, aber die Art und Weise, wie Sie handeln, ist nicht vernünftig.

Der junge Erbprinz war auch schriftstellerisch tätig. So veröffentlichte er Vorschläge zur Einrichtung von Waisenhäusern.

So konnte Friedrich Karl von Wied-Neuwied als zweiter regierender Fürst von Wied am 17.08.1791 die Regierungsgeschäfte antreten.

Fürst Friedrich Karl zu Wied-Neuwied verlor einen Prozess gegen seine Bauern vor dem Reichskammergericht wegen unrechtmäßig erhobener Steuern. Da er jedoch nicht in der Lage war, die festgelegte Summe von mehreren 100.000 Reichsmark aufzubringen, entschloss er sich die Leibeigenschaft in seiner Herrschaft aufzuheben. Dies veranlasste, die noch durch den Vater als Garanten eingesetzten Carl von Wied-Runkel und Christian von Sayn-Wittgenstein-Berleburg, beim Reichskammergericht die Entmündigung zu beantragen. Doch am 16.02.1792 wurde ein abschlägiger Beschluss gefasst.

Als durch die Folgen der Französischen Revolution im Jahre 1793 erste revolutionäre Soldaten an den Grenzen auftauchten, zog sich der regierende Fürst von Wied zunächst nach Sachsen und später nach Frankfurt. Im Jahre 1797 kehrte er nach Wied zurück.

Als im Jahre 1801 der französische Konsul Napoléon den französischen Einfluss in den rheinischen Territorien Deutschlands stärken wollte, widersetzte sich Karl Friedrich zu Wied-Neuwied diesem Versuchen. Er übergab im Jahre 1802 die Regierungsgeschäfte an seinen drittältesten Sohn Johann August Karl.

Auch in dieser Zeit entschied sich seine Frau Maria Luise Wilhelmine die Scheidung einzureichen. Das Paar hatte zehn Kinder, von denen sieben Söhne waren. Seine ältesten Söhne Clemens Carl Friedrich Ludwig Wilhelm und Christian Friedrich sind im Jahre 1800 gestorben. Der zweitälteste Sohn Christian Friedrich zu Wied-Neuwied ist in der Schlacht von Niedertalbach gefallen. Seine Söhne Johann August Carl und Maximilian Alexander Philipp wurden in der preußischen Armee Generäle.

Er entschloss sich durch Frankreich zu reisen und starb am 01.03.1809 in Heidelberg.

Werke:

  • Vorschläge, Waisenhäuser vorteilhaft zum Glücke vieler Menschen einzurichten, auch mit geringen Kosten. Fleischer, Frankfurt 1787.
  • Abdruck eines Pro memoria, welches der regierende Fürst zu Wied-Neuwied selbst verfasset und durch den Prokurator Wickh bey dem K.R. Kammergericht mit 24 vidimirten Beylagen im Junio 1792 übergeben lassen; Seine Vergleiche mit seinen Unterthanen und einige falsche Angaben betreffend., 1792

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