Heinrich von Korff

* 13.09.1792 auf Gut Waghorst bei Rödinghausen/Kreis Herford
† 11.11.1860 in Schönebeck

Geboren wurde Ernst Wilhelm Georg Heinrich Freiherr von Korff zu Wagenhorst am 13.09.1792 auf dem elterlichen Gut Waghorst geboren. Er entstammte einem, bereits im Jahre 1241 erwähnten märkischen Adelsgeschlecht, das zahlreiche preußische Regierungsbeamte hervorbrachte.

Heinrich von Korff war Domherr des Halberstadter Stiftes und Grundbesitzer in den Kreisen Minden, Lübbecke und Herford.

Nach dem schulischen Abschluss studierte Korff in Göttingen Rechtswissenschaften und Kameralistik und trat nach seinem Studium eine Stelle als Forstreferendar bei der Bezirksregierung in Minden an.

Im Jahren 1820, nach dem Tode des bisherigen Landrats Otto von Arnim nahm er zunächst kommissarisch und nach »vorschriftsmäßig« bestandener Eignungsprüfung auch die Aufgaben des Landrats wahr. Die offizielle Ernennung zum Landrat erfolgte am 08.01.1825. Landrat Korff übte dieses Amt bis zu seiner Pensionierung am 01.04.1849 vorbildlich aus. Im folgte Carl von Schlotheim (1796-1869) im Amt des Landrats nach.

Während seiner Amtszeit bestand der Kreis Minden zunächst aus 83 Ortschaften, die in 212 Kirchspielen zusammengefasst wurden. Im Jahre 1832 wurden noch das bisher zum Kreis Herford gehörende Kirchspiel Rehme, bestehend aus dem Ortschaften Dehme, Lohe - die in Niederbeckstein umbenannt wurden – und Rehme dem Kreis Minden zugeschlagen. Somit bestand es zum Ende seiner Amtszeit aus 86 Ortschaften.

An dieser Zeit entwickelte sich auch die Bevölkerung des preußischen Landkreises deutlich nach oben. Lebten im Kreis Minden im Jahre 1818 nur 43.199 Menschen erhöhte sich die Zahl bis zu seinem Ausscheiden im Jahre 1849 auf 62.604 Menschen.

Freiherr von Korff war auch Ritter des Johanniterordens.

Sein Schwiegersohn Adolf von der Horst war von 1838-1870 Landrat in Lübbecke und Abgeordneter im preußischen Abgeordnetenhaus.

Heinrich von Korff starb am 11.11.1860 in Schönebeck im Alter von 68 Jahren.


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