Carl Franz Paridam Kraff von dem Knesebeck

* 06.01.1748 auf Gut Tylsen bei Salzwedel
† 18.06.1828 in Magdeburg

Am 06.01.1748 wurde Carl Franz Paridam Kraft von dem Knesebeck geboren. Er war der Sohn von Karl Ludwig von den Knesebeck und seiner Gattin Charlotte Henriette von Grumbkow. Der Vater war ein Kammerherr des preußischen Königs und Ritter des Ordens de la Générosité. Seine Mutter war die Tochter des preußischen Generalfeldmarschalls Friedrich Wilhelm von Grumbkow, dem wohl bedeutendsten Feldmarschall des Soldatenkönigs. Er war auch Geheimer Staatsrat und Kriegsminister.

Von dem Knesebeck war Offizier im Regiment des Prinzen Heinrich von Preußen. Zuvor diente er dem Prinzen bereits als Page. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienste blieb er dem Prinzen Heinrich weiterhin eng verbunden und übte auch das Amt eines Kammerherrn in Rheinsberg aus.

Im Testament des Prinzen wurde er mit folgenden Worten gewürdigt:

Dem Baron von Mylendonck-Knesebeck, der mir als Page und später als Offizier in meinem Regimente gedient, auch später noch, nachdem er den Abschied genommen, mit unwandelbarer Treue zu meiner Person gestanden hat, vermache ich eine Dose von Lapislazuli. Sie trägt einen Karneol in der Mitte und ist oben und unten mit Diamanten besetzt.

Nach dem Tode des Vaters wurde von der Knesebeck Erbe des väterlichen Gutes Tylsen bei Salzwedel. Im Jahre 1773 wurde er, nach dem Tode des älteren Bruders Friedrich Heinrich Hempo von dem Knesebeck, Herr der reichsfreien Herrlichkeit Hoerstgen-Frohnenbruck am Niederrhein. Das Gut Tylsen übergab er an seinen jüngeren Bruder Heinrich Wilhelm Boldewin von dem Knesebeck.

Die reichsfreie Herrschaft Hoerstgen-Frohnenburg blieb bis zum Jahre 1793 in seinem Besitz. Versuche diese Herrschaft am Ende der 1780er Jahre an den schwedischen General-Gouverneur Friedrich Wilhelm von Hessenstein zu veräußerten scheiterten vermutlich an den hohen Kaufpreis von über einer halben Million Reichstalern.

Als Folge der Französischen Revolution und der Inbesitznahme des linken Rheinufers im Rahmen des ersten Koalitionskrieges im Jahre 1793 veranlassten von dem Knesebeck zur Aufgabe der Herrschaft Hoerstgen-Frohnenburg. Letztlich verblieb ihm nur noch das Gut Frohnenburg sowie die darauf lastenden Verbindlichkeiten.

Nach seiner Flucht nach Wesel begab er sich später nach Tylsen zu seinem jüngeren Bruder Heinrich Wilhelm Boldewin von dem Knesebeck. Er selbst verfügte über keine Einkünfte mehr und durch die Übernahme einer Domherrenstelle in Magdeburg konnte er seine weitere Existenz sichern. Durch die Einverleibung Magdeburgs in das neu geschaffene Königreich Westphalen verlor er diese Präbende auch.

Nach dem Tode seines jüngeren Bruders Heinrich Wilhelm Boldewin von dem Knesebeck, der kinderlos verstarb, ging der Besitz erneut an Carl Franz Paridam Kraft von dem Knesebeck über, der es bis zu seinem Tode im Besitz hielt. Das Gut Tylsen vererbte er nach seinem Tode an seinen Neffen Karl Friedrich von den Knesebeck, dem späteren preußischen Generalfeldmarschall.

Carl Franz Paridam Kraft von dem Knesebeck verstarb am 18.06.1828 in Magdeburg.


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