Ernst Christian August von Gersdorff

* 23.11.1781 in Herrmhut/Zwickau
† 19.10.1852 in Weimar

Ernst Christian August Freiherr von Gersdorff erblickte am 23.11.1781 in der Gemeinde Herrmhut bei Zittau geboren. In Herrmhut hatten sich Familien angesiedelt, die nach ihrem Verständnis der Heiligen Schrift lebten und sich freiwillig strenge Regeln hinsichtlich eines gottesfürchtigen Verhaltens auferlegten, wozu z.B. tägliches Bibellesen gehörte. Bereits im Alter von 4 Jahren verlor Gersdorff die Mutter. Sein Vater war Ernst Sigismund von Gersdorff (1737-1797).

Im Alter von 7 Jahren besuchte er ab 1788 das Pädagogium zu Barby, wo er in Latein und altgriechischer Sprache unterrichtet wurde. Bereits im Alter von 16 Jahren hatte er die Schule durchlaufen und sein Vormund, inzwischen war der Vater auch verstorben, Tschirschky und Bögendorf auf Wanscha hielt den Knaben noch für zu jung um die Univrsität zu besuchen. So ging er zunächst an das Seminar nach Niesky.

Im Jahre 1801 immatrikulierte sich von Gersdorff an der Universität zu Leipzig und später in Wittenberg. Er studierte Jura und klassische Philosophie. Nach drei Jahren musste er jedoch die Universität wegen eines Duells verlassen. Er trat in das Regiment Garde du Corps in Dresden ein, wo er als Leutnant Dienst tat. Jedoch sagte dem jungen Mann das militärische Leben nicht zu und er zog sich auf seinen Landsitz zurück und unternahm auch eine Reise nach Russland.

Im Jahre 1807 wurde Gersdorff vom Herzog Carl-August als Assessor in Weimar angestellt und kurze Zeit später erfolgte schon die Ernennung zum Regierungsrat bei der Landespolizeidirektion in Eisenach. Dieser Wechsel in die Zivilverwaltung war ihm auf Grund seiner Herrmhuter Beziehungen ermöglicht worden. Auf Grund seiner »Gelehrsamkeit und Geschäftstüchtigkeit« wurde er als Geheimer Assistenzrat in das »Geheime Consilium«, dem Beratungsorgan des Herzogs Carl-August, berufen.

Im Jahre 1812, gerade 30 Jahre alt, wurde ihm das Amt des Vizepräsidenten des Landschaftskollegiums übertragen, das auch eine finanzielle Verantwortung mit sich brachte. Die Ernennung zum Präsidenten des Kammerkollegiums folgte unmittelbar.

Nachdem sich der junge Freiherr von Gersdorff in zahlreichen staatlichen Ämtern bewährte, folgte im Jahre 1814 eine Aufgabe auf europäischem diplomatischem Paket. Nachdem Johann Wolfgang von Goethe auf Grund seines hohen Alters auf eine Teilnahme am Wiener Kongress verzichtete, vertrat der 32jährige Freiherr die Interessen des kleinen Herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach.

Am 15.09.1814 traf Gersdorff mit der Delegation des Herzogtums in Wien ein. Für Gersdorff selbst begann in jenen Tagen des Wiener Kongresses eine Zeit, in der er mit den bedeutendsten Staatsmännern seiner Zeit zusammentraf. Es gelang ihm, obwohl er Vertreter eines kleinen Staates war, durch weltmännisches Auftreten, großes Interesse für das Anliegen seines Souveräns zu erhalten. So gelang es ihm bei den preußischen Vertretern, dem Staatskanzler von Hardenberg sowie dem Reichsfreiherrn von Stein und Wilhelm von Humboldt eine Vertretung seines Staates durchzusetzen.

Seine Verhandlungsführung auf dem Wiener Kongress bedeutete für Carl-August neben einer Rangerhöhung zum Großherzog auch eine erhebliche Gebietserweiterung. Dem erfolgreichen Diplomaten wurde ein Rittergut als Ehrengeschenk angeboten, dass er jedoch bescheiden ablehnte. Stattdessen erbat er sich ein lebensgroßes Bild seines Souveräns. Die Ernennung zum Geheimen Rat nahm er jedoch an.

Im Jahre 1816 beteiligte sich Ernst Christian August von Gersdorff als Regierungsvertreter an den Verhandlungen für eine Verfassung des Großherzogtums. Die Verfassung wurde bereits im Mai desselben Jahres publiziert. Auf Druck Preußens und Österreichs, die in der großzügigen Regelung zur Pressefreiheit einen Bruch der Karlsbader Beschlüsse sahen, musste die Verfassung jedoch ausgesetzt werden.

Gersdorff wurde im April 1818 zum Leiter der »Landesschaftlichen Finanzhaushalte« ernannt und begann in den folgenden Jahren mit einer großangelegten Finanzreform. Im Rahmen dieser Verwaltungsreform schuf er Mängel der bisherigen großherzoglichen Verwaltung ab und band die Verwaltung und das fürstliche Kammervermögen an gesetzliche Normen. Im Jahre 1822 führte von Gersdorff die Einkommenssteuer für das Großherzogtum ein. So konnte erstmals den modernen Grundsatz durchsetzen, dass alle Staatsbürger der Steuerpflicht unterliegen.

Nach dem Tod des Großherzogs Carl-August im Jahre 1827 behielt dessen Nachfolger Carl Friedrich das Kabinett des Vaters. Gersdorff wirkte als Minister und Chef des Finanz-Departements weiterhin zum Wohle des Großherzogtums.

Im Jahre 1833 schloss sich, auf Betreiben des Freiherrn von Gersdorff, das kleine Großherzogtum dem preußischen Zollverein an. Zuvor bemühte er sich schon, die thüringischen Staaten wirtschaftlich enger zusammenwachsen zu lassen und dies führte bereits im Jahre 1828 zum Beitritt zum »Mitteldeutschen Handelsverein«. Diesen Zusammenschluss sah er jedoch nur als Zwischenschritt an, da die Annäherung an Preußen für ihn das politisch notwendige Ziel darstellte. 

Seinen langfristigen Plan, die »Gerechtsame« des Großherzogs abzulösen wurde durch die Revolution von 1848 vereitelt, die alte Regierung wurde durch eine Märzregierung ersetzt. So trat der Freiherr bereits bei den ersten Anzeichen einer Unruhe trat er aus der Regierung Watzdorf (1804-1870) aus.

Ernst Christian August von Gersdorff zog sich von allen Staatsgeschäften zurück. Er griff jedoch noch in den 1850er Jahren zur Feder und verfasste mehrere Denkschriften.

Gersdorff war in erster Ehe mit Amalie von Damnitz verheiratet, die bei der Geburt des 2. Kindes im Jahre 1804 verstarb. Sein Schwiegervater war der Eisenacher Kanzler von Damnitz (1747-1818). Aus dieser Ehe stammte der Sohn Karl von Gersdorff (1804-1874).

Am 20.01.1816, kurz nach seiner Rückkehr vom Wiener Kongress, heiratete Gersdorff in zweiter Ehe Diana von Pappenheim, die seit dem Tode ihres Mannes am 15.01.1815 zusammen mit ihrer 3jährigen Tochter bei Ihrer Schwester, der Generalin von Egloffstein in Weimar lebte. Der Freiherr nahm ihre Tochter Jenny (1811-1890) sowie die beiden Söhne aus erster Ehe Gottfried und Alfred Rabe von Freundstein bei sich auf. Im Jahre 1821 wurde dem Paar auch die gemeinsame Tochter Cecile (1821-1872) zur Welt.

Diana war in erster Ehe mit Wilhelm von Pappenheim verheiratet und Hofdame von Großfürstin Maria Pawlowna, die Gemahlin Carl Friedrichs. Sie heiratete von Pappenheim, mit dem sie zwei Kinder hatte. Unter Jérôme, den König von Westphalen, wurde ihr Gatte in den Grafenstand erhoben und zugleich Oberhofmarschall. In der Zeit pflegte König Jérôme eine innige Beziehung zu ihr. Dieser Liaison entstammen zwei Kinder.

Die Ehe mit von Gersdorff f hielt 28 Jahre und war von gegenseitiger Achtung, Zuneigung und Vertrauen geprägt. Gemeinsam hatten sie die Tochter Cécile, die 1821 das Licht der Welt erblickte. Diana von Gersdorff verstarb am 18.12.1844 an den Folgen eines Gallenleidens, das sie nicht operieren ließ.

Ernst Christian August Freiherr von Gersdorff starb am 19.10.1852 an den Folgen einer Gelbsucht.

Werke:

  • Philoctetes: Tragödie des Sophocles. (Übers.: Ernst Christian August von Gersdorff)., 1827.
  • Preußens erbliche Pairschaft hervorgerufen durch die Königliche Botschaft vom 7. Januar 1850., 1850.
  • Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach., 1842.
  • Ansicht des Verhältnisses der Erklärung Sr. Majestät des Königs von Hannover Ernst August I. an das Staats-Grundgesetz vom 26. September 1833 "weder in formeller noch materieller Hinsicht gebunden zu seyn" zu dem öffentlichen Rechte des deutschen Bundes und der Bundesstaaten., 1837.

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