Friedrich August Biener

* 05.02.1787 in Leipzig
† 02.05.1861 in Dresden

Friedrich August Biener wurde am 05.02.1787 in Leipzig geboren. Sein Vater war der sächsische Hofrat und Jurist Christian Gottlob Biener (1748-1828).

Nachdem er auf der Nicolaischule seiner Vaterstadt die schulische Ausbildung abschloss, begann er sein juristisches Studium zunächst an der Universität seiner Vaterstadt und wechselte dann nach Göttingen. Seine Promotion zum Dr. juris erlangte er im Jahre 1804 in Leipzig und später habilitierte er auch in seiner Vaterstadt als Privatdozent.

Bei der Gründung der Berliner Universität im Jahre 1810 lehnten Hugo und Heise die an sie ergangenen Berufungen ab. Der Jurist Haubold weigerte sich ebenfalls seine Leipziger Anstellung aufzugeben und nach Berlin zu wechseln empfahl Friedrich Carl von Savigny in einen Schreiben an Nicolovius den jüngeren Biener als einen vielseitigen Juristen.

Friedrich August Biener nahm die Berufung nach Berlin an und kündigte im Wintersemester 1810/11 Vorlesungen in Lehnsrecht und Kriminalrecht an. Der junge Jurist fungierte auch als Gründungsdekan der juristischen Fakultät dieser jungen preußischen Bildungseinrichtung. Im Jahre 1811 trat der auch in die von Philipp Karl Buttmann gegründete »Gesetzlose Gesellschaft« ein.

In den Jahren 1810/11, 1814/15, 1818/19, 1822/23 und 1828/29 war er jeweils Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Berlin.

Insgesamt schrieb der Jurist über zahlreiche Themen. So schrieb er über zeitgemäße Rechtseinrichtungen wie zum Beispiel das Schwurgericht oder auch des Wechsels.

Im Laufe der Zeit erweiterte Biener sein Lehrangebot auch auf den Kriminalprozess und kriminalistische Literatur. Im Jahre 1829 wurde ihm der Titel eines Geheimen Justizrats verliehen. Er unterrichtete noch bis zum Jahre 1832 ehe er aus gesundheitlichen Gründen im Jahre 1834 um seine Entlassung bat.

Der Jurist Biener lebte von da an in der sächsischen Hauptstadt Dresden als Privatmann und starb im Jahre 1861 auch dort.

Werke:

  • Dissertationi de differentiis viae, itineris et actus genuinis, 1804
  • Historia authenticarum Codicis repetitae praelectionis et institutionibus Iustiniani A. insertarum., 1807
  • D. Iustiniani Institutt. ll. IIII. recens." etc., 1812
  • Grundriß der juristischen Litteraturgeschichte., 1822
  • Geschichte der Novellen Justinians., 1824
  • De collectionibus canonum ecclesiae Graecae schediasma litterarium., 1827
  • Beiträge zur Geschichte des Inquisitionsprocesses und der Geschwornengerichte, 1827. (Mit C. G. Heimbach)
  • Beiträge zur Revision des Justimanischen Codex., 1833
  • Ueber die neueren Vorschläge zur Verbesserung des Criminalverfahrens in Deutschland., 1844
  • Abhandlungen aus dem Gebiete der Rechtsgeschichte. [Erstes Heft. 1846; Zweites Heft. 1848]
  • Das englische Geschwornengericht., 1852—55
  • Wechselrechtliche Abhandlungen., 1859

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