August Neidhardt von Gneisenau an Carl August von Hardenberg

vom 18.06.1813.

Peilau, den 18. Juni 1813.

Es tut mir leid, daß der Staatsrat Scharnweber Ew. Exzellenz mit einer verdrießlichen Angelegenheit behelligt hat.

Das Betragen des Staatsrats Scharnweber ist übrigens offenkundig. Ich bin es nicht allein, der sich über ihn zu beklagen Ursache hat. Mögen Ew. Exzellenz hierüber Nachforschungen anstellen lassen.

In welchem insolenten Ton er gestern gegen mich gesprochen hat, mögen Ew. Exzellenz ermessen, da Sie ihn zum Teil schon kennen. Unbezweifelt steht mir das Recht zu, jemanden, der nicht im Range über mir ist, zu entlassen, noch mehr aber, eine unangenehme Diskussion zu enden. Wenn ich aber in meiner jetzigen Eigenschaft nicht das Recht haben sollte, jemanden, der meiner Aufforderung, mein Zimmer zu verlassen, Trotz entgegensetzt, zu verhaften, so wäre ich nur ein Schattenbild eines mit einer großen Gewalt ausgerichteten Staatsbeamten. Wenn ich diese Verhaftung nicht habe vollstrecken lassen, so ist dies Mäßigung; Mäßigung im Moment des höchsten Zornes aus Achtung gegen Ew. Exzellenz. Übrigens war Scharnweber gestern nicht von Ew. Exzellenz an mich abgeschickt; er kam nur aus Ungeduld hieher, um eine Beratschlagung zu beschleunigen, die ein von Ew. Exzellenz gegebenes Edikt umstoßen sollte.

Quelle:
Gneisenau, Neidhardt von: Briefe 1813

Letzte Änderung der Seite: 16. 11. 2024 - 13:11
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