Die Wissenschaftslehre, in ihrem allgemeinen Umrisse

von Johann Gottlieb Fichte

§ 7

Das sich Sehen als sollendes und könnendes Vermögen, und die wirkliche Vollziehung dieses Vermögens, falls auch die letztere gesehen werden soll, fallen auseinander, und die factische Möglichkeit des letzteren ist durch die geschehene Vollziehung des ersteren bedingt.

Es soll sich ja sehen als göttliches Schema nicht durch sein blosses ihm gegebenes Seyn, wie es denn kein solches gegebenes Seyn ist, sondern durch Vollziehung des Vermögens. So muss ihm, dass es ein solches Vermögen sey, und woran es in der Vollziehung desselben sich erkenne, schon, vorher bekannt seyn, damit es hierauf seinen Blick richten, und nach jenen Kennzeichen die Vollziehung beurtheilen könne.

Oder sehe man es so an: durch die Vollziehung des Vermögens wird ihm ein Schema entstehen, und ein Bewusstseyn desjenigen, was im Schema liegt, und mehr durchaus nicht. (§. 5.) Der über den unmittelbaren Inhalt des Schema hinausgehende formale Beisatz, dass es Schema Gottes sey, liegt darin nicht, und könnte nur zufolge eines an der unmittelbaren Vollziehung wahrgenommenen Kennzeichens darauf übertragen werden. Dieses Kennzeichen aber ist gerade das, dass das Vermögen mit absoluter Freiheit, zufolge des erkannten allgemeinen Soll, sich vollziehe.


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