Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das private historische und wissenschaftliche Internetportal EPOCHE NAPOLEON.
EPOCHE NAPOLEON ist ein nicht kommerzielles Informations-, Forschungs- und Publikationsprojekt zur Französischen Revolution, zur napoleonischen Zeit und zu ihren politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Auswirkungen.
Das Portal verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Über die Website werden derzeit keine Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft und keine Verbraucherverträge abgeschlossen.
2. Rechtliche Einordnung
2.1. Websites öffentlicher Stellen
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Websites und mobilen Anwendungen. In Deutschland wurde sie auf Bundesebene insbesondere durch das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 – umgesetzt.
Diese Vorschriften gelten vor allem für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes. Für öffentliche Stellen der Länder und Kommunen bestehen entsprechende landesrechtliche Regelungen. In Nordrhein-Westfalen sind dies insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen.
EPOCHE NAPOLEON ist keine Behörde, keine kommunale Einrichtung, keine öffentlich-rechtliche Körperschaft und keine sonstige öffentliche Stelle. Das Portal fällt daher nach gegenwärtiger Einschätzung nicht in den unmittelbaren Anwendungsbereich dieser Vorschriften.
2.2. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bestimmte private Wirtschaftsakteure dazu, erfasste Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Bank-, Telekommunikations-, Personenbeförderungs- und E-Book-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr liegt insbesondere dann vor, wenn über eine Website oder eine mobile Anwendung auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers ein Verbrauchervertrag angebahnt oder abgeschlossen wird. Rein informative Websites oder Präsentationsangebote ohne eine solche Vertragsfunktion fallen grundsätzlich nicht allein deshalb unter das Gesetz, weil sie öffentlich im Internet zugänglich sind.
Da EPOCHE NAPOLEON ein nicht kommerzielles Informations- und Wissenschaftsportal ist und derzeit keine entsprechenden Verbraucherdienstleistungen anbietet, dürfte das Portal nicht unter den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes fallen.
Unabhängig davon sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, nach § 3 Absatz 3 BFSG grundsätzlich von den entsprechenden Verpflichtungen ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Diese Ausnahme ist für EPOCHE NAPOLEON voraussichtlich nur ergänzend von Bedeutung, da das Portal bereits seinem Gegenstand nach keine erfasste kommerzielle Dienstleistung anbietet.
Sollte das Angebot künftig um einen Online-Shop, kostenpflichtige Publikationen, Buchungsfunktionen, entgeltliche Mitgliedschaften oder andere auf den Abschluss von Verbraucherverträgen gerichtete Leistungen erweitert werden, wird die rechtliche Einordnung erneut überprüft.
3. Freiwilliger Anspruch von EPOCHE NAPOLEON
Obwohl für EPOCHE NAPOLEON voraussichtlich keine umfassende gesetzliche Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit besteht, versteht das Projekt Barrierefreiheit als Bestandteil wissenschaftlicher Zugänglichkeit und gesellschaftlicher Teilhabe.
Ziel ist es deshalb, das Portal schrittweise mindestens nach den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.2 – auf Konformitätsstufe AA zu gestalten.
Die WCAG beruhen auf den vier Grundprinzipien:
- wahrnehmbar,
- bedienbar,
- verständlich,
- robust.
Die Konformitätsstufe AA umfasst sämtliche Erfolgskriterien der Stufen A und AA.
Die gegenwärtig für gesetzliche Anforderungen maßgebliche europäische Norm EN 301 549 in der Version 3.2.1 verweist für Websites noch überwiegend auf die WCAG 2.1. EPOCHE NAPOLEON orientiert sich freiwillig an der neueren WCAG-Version 2.2 und damit an einem darüber hinausgehenden Entwicklungsstand.
4. Stand der Vereinbarkeit
EPOCHE NAPOLEON befindet sich in einem fortlaufenden Prozess zur Verbesserung seiner digitalen Barrierefreiheit.
Eine vollständige externe Prüfung sämtlicher Seiten, historischer Inhalte, Abbildungen und Dokumente nach allen Erfolgskriterien der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA liegt derzeit noch nicht vor. Daher wird gegenwärtig keine uneingeschränkte oder zertifizierte Konformität der gesamten Website mit WCAG 2.2 AA erklärt.
Das Portal ist nach eigener vorläufiger Bewertung teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA vereinbar. Die technische, gestalterische und redaktionelle Überarbeitung wird schrittweise fortgesetzt.
Nach Abschluss einer umfassenderen Prüfung wird diese Erklärung entsprechend aktualisiert.
5. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Bei der technischen und redaktionellen Weiterentwicklung des Portals werden insbesondere folgende Anforderungen berücksichtigt:
- eine logisch gegliederte und semantisch korrekte Überschriftenstruktur,
aussagekräftige Seitentitel und Linkbezeichnungen,
eine möglichst vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, - deutlich erkennbare Tastaturfokusanzeigen,
- ausreichende Farb- und Textkontraste,
- Vergrößerbarkeit und Umbruch der Inhalte ohne wesentliche Informationsverluste,
- eine verständliche und konsistente Navigation,
- Sprunglinks zum unmittelbaren Aufrufen des Hauptinhalts,
- korrekte Sprachkennzeichnungen,
- Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder,
- Kennzeichnung dekorativer Abbildungen,
- verständliche Beschriftungen von Formularfeldern,
- zugängliche Fehlermeldungen und Statushinweise,
- Untertitel oder Textalternativen für neu veröffentlichte audiovisuelle Inhalte,
- Vermeidung automatisch startender oder stark blinkender Inhalte,
- möglichst barrierearme Tabellen und strukturierte Datendarstellungen,
- barrierearme Bereitstellung neu erstellter PDF- und Office-Dokumente.
Barrierefreiheit wird nicht ausschließlich durch automatisierte Prüfprogramme kontrolliert. Soweit es die personellen Möglichkeiten des Projekts erlauben, werden zusätzlich manuelle Prüfungen durchgeführt, insbesondere zur Tastaturbedienung, Überschriftenstruktur, Fokusführung, Vergrößerung, mobilen Darstellung und Nutzung mit assistiven Technologien.
6. Noch nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Aufgrund des Umfangs des über viele Jahre gewachsenen historischen Portals können insbesondere ältere Inhalte noch Barrieren enthalten.
Dies kann unter anderem folgende Bereiche betreffen:
6.1. Historische Abbildungen
Bei älteren Bildern, Porträts, Karten, Handschriften und Reproduktionen können Alternativtexte fehlen, zu knapp sein oder den wissenschaftlich relevanten Bildinhalt noch nicht vollständig beschreiben.
Die Alternativtexte werden im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung schrittweise ergänzt und verbessert. Bei komplexen Karten, Dokumenten oder historischen Darstellungen können zusätzlich ausführlichere Bildbeschreibungen erforderlich sein.
6.2. Digitalisierte Quellen und Faksimiles
EPOCHE NAPOLEON veröffentlicht und verknüpft historische Quellen wie Handschriften, Briefe, Zeitungen, Flugschriften, Bücher, Karten, Notenblätter, Urkunden und andere zeitgenössische Dokumente. Diese Materialien werden häufig als bildbasierte Digitalisate oder Faksimiles bereitgestellt.
Solche Digitalisate können insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen nur eingeschränkt zugänglich sein. Ein Faksimile gibt das Erscheinungsbild einer historischen Vorlage möglichst originalgetreu wieder, enthält aber häufig keinen maschinenlesbaren Text. Bildschirmleseprogramme können den Inhalt einer ausschließlich als Bild vorliegenden Seite daher nicht unmittelbar erfassen.
Zusätzliche Schwierigkeiten können entstehen durch:
- historische Handschriften und schwer lesbare Schriftformen,
- Fraktur- und Kurrentschrift,
- verblasste, beschädigte oder verschmutzte Vorlagen,
- unregelmäßige Seitengestaltungen und mehrspaltige Drucke,
- handschriftliche Ergänzungen und Randbemerkungen,
- Tabellen, Karten, Noten und grafische Darstellungen,
- fehlende oder fehlerhafte Texterkennung,
- unvollständige Digitalisate oder schwer bedienbare Dokumentenviewer.
Eine automatische Texterkennung mittels OCR kann die Zugänglichkeit verbessern, liefert bei historischen Schriften, beschädigten Vorlagen, ungewöhnlicher Orthografie und komplexen Seitenlayouts jedoch häufig fehlerhafte Ergebnisse. Automatisch erzeugte Texte werden deshalb nicht ohne Prüfung als zuverlässige Transkriptionen oder wissenschaftlich verbindliche Quellenfassungen behandelt.
Das historische Faksimile selbst wird grundsätzlich nicht verändert, da seine originalgetreue Wiedergabe einen eigenständigen wissenschaftlichen Quellenwert besitzt. Soweit es die technischen, rechtlichen und personellen Möglichkeiten erlauben, sollen wichtige Digitalisate jedoch durch ergänzende barrierearme Angebote erschlossen werden. Dazu können gehören:
- eine manuell geprüfte Transkription,
- eine vorläufige, entsprechend gekennzeichnete OCR-Textfassung,
- eine inhaltliche Zusammenfassung,
- eine Beschreibung von Aufbau und Erscheinungsbild,
- Erläuterungen zu schwer lesbaren Textstellen,
- Übersetzungen historischer oder fremdsprachiger Texte,
- Beschreibungen von Karten, Tabellen, Noten oder grafischen Elementen,
- bibliografische Angaben und Informationen zur Herkunft der Quelle,
- Hinweise auf bereits vorhandene barrierefreie Fassungen anderer Einrichtungen.
Transkriptionen sollen möglichst erkennen lassen, ob Abkürzungen aufgelöst, Schreibweisen modernisiert, unleserliche Stellen ergänzt oder redaktionelle Eingriffe vorgenommen wurden. Unsichere Lesarten, Auslassungen und beschädigte Textstellen sollen entsprechend gekennzeichnet werden. Die ergänzende Textfassung ersetzt dabei nicht das Digitalisat, sondern erleichtert den Zugang zu dessen Inhalt.
Bei umfangreichen Büchern, mehrbändigen Werken, Zeitungsbeständen oder großen Handschriftensammlungen ist eine vollständige manuelle Transkription durch das nicht kommerzielle Ein-Personen-Projekt regelmäßig nicht leistbar. Die Bearbeitung erfolgt deshalb schrittweise und nach redaktioneller Priorität. Vorrangig berücksichtigt werden sollen besonders häufig genutzte Quellen, zentrale Dokumente zur Französischen Revolution und zur napoleonischen Zeit sowie Materialien, zu denen konkrete Anfragen nach einer zugänglichen Fassung vorliegen.
Werden Digitalisate über externe Bibliotheken, Archive, Museen oder Datenbanken eingebunden oder verlinkt, liegen die Gestaltung des Viewers, die Tastaturbedienung, die Texterkennung und die Bereitstellung barrierefreier Alternativen nicht vollständig im Einflussbereich von EPOCHE NAPOLEON. Nach Möglichkeit werden ergänzende Quellenangaben, Inhaltsbeschreibungen oder direkte Verweise auf alternative Darstellungsformen angeboten.
Nutzerinnen und Nutzer können über die angegebene Kontaktadresse auf ein bestimmtes nicht zugängliches Digitalisat hinweisen oder eine Textfassung, Transkription beziehungsweise inhaltliche Erläuterung anfragen. Eine Bereitstellung wird unter Berücksichtigung des Umfangs, des wissenschaftlichen Nutzens, der urheberrechtlichen Voraussetzungen und der verfügbaren Ressourcen geprüft.
6.3. Ältere PDF- und Office-Dokumente
Ältere PDF-, Word- oder vergleichbare Dokumente können unzureichend strukturiert sein und beispielsweise keine korrekte Lesereihenfolge, keine Dokumenttitel, keine Überschriftenauszeichnung oder keine Alternativtexte enthalten.
Neu erstellte Dokumente sollen möglichst barrierearm angelegt werden. Ältere Dokumente werden abhängig von ihrer Bedeutung, Nutzungshäufigkeit und den verfügbaren Ressourcen schrittweise überarbeitet.
6.4. Inhalte externer Anbieter
Eingebundene Videos, Karten, Digitalisate, Schriftviewer, Datenbanken oder andere Inhalte externer Anbieter liegen nicht vollständig im technischen Einflussbereich von EPOCHE NAPOLEON.
Das Portal bemüht sich, für wesentliche externe Inhalte barrierearme Alternativen, Beschreibungen oder direkte Quellenhinweise bereitzustellen. Eine vollständige Barrierefreiheit externer Angebote kann jedoch nicht gewährleistet werden.
7. Deutsche Gebärdensprache
Ein Einführungsvideo in Deutscher Gebärdensprache (DGS) wird derzeit nicht angeboten.
Die Verpflichtung, auf der Startseite bestimmte Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitzustellen, besteht nach § 4 BITV 2.0 für Websites öffentlicher Stellen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz enthält dagegen keine ausdrückliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder Leichter Sprache.
EPOCHE NAPOLEON ist keine öffentliche Stelle. Die Erstellung und dauerhafte fachliche Pflege eines professionellen Gebärdensprachvideos ist für das privat finanzierte und nicht kommerzielle Ein-Personen-Projekt derzeit wirtschaftlich nicht realisierbar.
Der Verzicht auf ein allgemeines Einführungsvideo in Deutscher Gebärdensprache steht dem angestrebten Konformitätsniveau WCAG 2.2 AA nicht grundsätzlich entgegen. Gebärdensprache für aufgezeichnete Medien ist innerhalb der WCAG der weitergehenden Konformitätsstufe AAA zugeordnet.
EPOCHE NAPOLEON erkennt dennoch an, dass Deutsche Gebärdensprache für viele gehörlose Menschen eine eigenständige und besonders wichtige Sprache darstellt. Die Möglichkeit eines Gebärdensprachangebots wird daher bei einer wesentlichen Veränderung der finanziellen oder organisatorischen Voraussetzungen erneut geprüft.
8. Leichte Sprache und verständliche Inhalte
EPOCHE NAPOLEON wird grundlegende Informationen über das Portal, seine Inhalte, seine Navigation und diese Erklärung zusätzlich in Leichter Sprache bereitstellen.
Darüber hinaus sollen schrittweise ausgewählte historische Beiträge in Leichter Sprache veröffentlicht werden. Vorrangig berücksichtigt werden sollen:
- grundlegende Epochenartikel,
- zentrale Biographien,
- Einführungen in die Französische Revolution,
- Einführungen in die napoleonische Zeit,
- Erläuterungen wichtiger historischer Begriffe,
- Hinweise zur Navigation und zur Nutzung des Portals.
Nicht jeder wissenschaftliche Fachartikel kann vollständig in Leichte Sprache übertragen werden. Wissenschaftliche Genauigkeit, historische Begrifflichkeiten, Quellenzitate und komplexe Zusammenhänge können eine vollständige Übertragung erschweren.
Artikel in Leichter Sprache werden deshalb als eigenständige ergänzende Fassungen gekennzeichnet. Sie ersetzen nicht den wissenschaftlichen Ausgangstext, sondern ermöglichen einen zusätzlichen Zugang zu dessen wesentlichen Inhalten.
Ergänzend soll auch bei den regulären Artikeln verstärkt auf verständliche Satzstrukturen, erklärende Zwischenüberschriften, Begriffserläuterungen, Glossarverknüpfungen und übersichtliche Absätze geachtet werden.
9. Barrierefreiheit als redaktionelle Daueraufgabe
[TEXT]
Digitale Barrierefreiheit ist kein einmalig abgeschlossener Zustand. Neue Artikel, Bilder, Dokumente, Erweiterungen des Content-Management-Systems und eingebundene Angebote können neue Barrieren verursachen.
EPOCHE NAPOLEON berücksichtigt Barrierefreiheit daher als fortlaufende Aufgabe bei:
- der technischen Weiterentwicklung des Portals,
- der Gestaltung neuer Seitentypen und Inhaltselemente,
- der redaktionellen Erstellung und Überarbeitung von Artikeln,
- der Auswahl und Beschreibung von Abbildungen,
- der Veröffentlichung von Dokumenten,
- der Einbindung externer Inhalte,
- der Schulung und Information mitwirkender Autorinnen und Autoren.
Festgestellte Barrieren werden nach ihrer Bedeutung, der Zahl der betroffenen Inhalte und dem erforderlichen Aufwand priorisiert behoben.
10. Rückmeldung und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf EPOCHE NAPOLEON auffallen, können Sie diese dem Betreiber des Portals mitteilen.
Bitte beschreiben Sie möglichst genau:
- die betroffene Seite oder den betroffenen Artikel,
- die Adresse oder den Titel der Seite,
- die festgestellte Barriere,
- das verwendete Gerät und den verwendeten Browser,
- gegebenenfalls die eingesetzte assistive Technologie.
Kontakt:
Redaktion von EPOCHE NAPOLEON
E-Mail: redaktion@epoche-napoleon.net
Das Projekt bemüht sich, Rückmeldungen zeitnah zu prüfen und im Rahmen seiner technischen, personellen und finanziellen Möglichkeiten geeignete Lösungen bereitzustellen.
11. Barrierefreie Alternative auf Anfrage
Falls ein bestimmter Inhalt nicht barrierefrei zugänglich ist, kann über die angegebene Kontaktadresse eine zugängliche Alternative angefragt werden.
Abhängig vom jeweiligen Inhalt kann diese beispielsweise bestehen aus:
- einer Textfassung,
- einer Transkription,
- einer ausführlicheren Bildbeschreibung,
- einer strukturierten Dokumentfassung,
- einer Zusammenfassung in verständlicher Sprache,
- einer Erläuterung zu einer historischen Quelle oder Abbildung.
Da EPOCHE NAPOLEON als nicht kommerzielles Ein-Personen-Projekt betrieben wird, kann eine sofortige Bereitstellung oder die Übertragung sehr umfangreicher Werke nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Anfragen werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.
12. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.07.2026 erstellt.
Sie beruht auf:
- einer eigenen Bewertung des Webangebots,
- automatisierten technischen Prüfungen,
- stichprobenartigen manuellen Prüfungen,
- einer Orientierung an den WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA.
Letzte Überprüfung: 21.07.2026
Die Erklärung soll mindestens einmal jährlich sowie nach wesentlichen technischen oder redaktionellen Änderungen des Portals überprüft und aktualisiert werden.
13. Freiwilligkeit dieser Erklärung
Diese Erklärung wird freiwillig veröffentlicht.
Mit ihr soll keine gesetzlich vorgeschriebene oder durch eine unabhängige Prüfstelle bestätigte vollständige Konformität behauptet werden. Sie dokumentiert den gegenwärtigen Stand, die bekannten Einschränkungen und den dauerhaften Selbstanspruch von EPOCHE NAPOLEON, historische und wissenschaftliche Inhalte möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.