Das System der Rechtslehre

von Johann Gottfried Fichte.

Zweiter Teil

Drittes Kapitel

Erster Abschnitt

Deduktion des Eigentumsrechts des Landbauers

Satz: Das Recht des Ackerbauers an Grund und Boden ist das, auf demselben zu erbauen, diesem deklarierten, und ihm zugestandenen Zwecke seiner Arbeit den Acker zu unterwerfen. Ein anderes Recht des Einzelnen an Grund und Boden gibt es nicht. Es gibt also kein Grundeigentum. Darin sitzt so recht die Quelle der verkehrten Ansicht, und verkehrten Praxis, die wir freilich durch unsere Philosophie nicht auf einmal ausrotten werden, und sie nur nicht, wie Viele, beschönigen wollen.


Letzte Änderung der Seite: 27. 09. 2021 - 03:09