Eulogius Schneider's ehemaligen Professors in Bonn etc. Schicksale in Frankreich.

von Christoph Friedrich Cotta

33.

Nach der oben Nro. 23. Angeführten Instruction, welche Saint-Just dem Revolutionsgerichte gegeben hatte, waren die Glieder desselben genöthigt, wenn sie, wie er ihnen damals zugleich mit angedrohet hatte, nicht mit der äussersten Strenge und Eile die Köpfe der Aristokraten würden fallen machen, er dann die Ihrigen unter die Guillotine würde bringen lassen, indem er auf sie allen den Nachtheil werfen müsse, der aus ihrer Nachsicht und Unthätigkeit in ihrem Posten für die an allem notleidenden Armee und für ganz Frankreich entstehen könne etc. Hiernach sage ich, waren die Glieder dieser Commission also genöthigt, ohne erst viele weitläufige Untersuchungen anzustellen, mit der unerbittlichsten Strenge gegen diejenigen zu verfahren, die man ihnen als Verbrecher zuschicken würde. Statt aber nach Saint-Justs Willen  und diktatorischem Winke jedes Verbrechen mit dem Tode zu bestrafen, suchten sie durch Geld- und Gefängnisstrafen ihrem Auftrage genug zu thun; sonst möchte wohl, wenn sie buchstäblich und ganz so, wie Saint-Just es wollte, ihre Aufträge befolgt hätten, Strasburg das Gegenstück zu Lion, Arras und Nantes geliefert haben, und wie jene Städte mit dem Blute seiner gewürgten Einwohner überschwemmt worden seyn.

Die Commission fieng also ihr Geschäft an, und alle Abende stattete sie öffentlich in der Volksgesellschaft Bericht über ihre Schlüsse und Urtheilssprüche ab, und die Volksgemeinschaft war nicht allein mit ihrem Eifer zufrieden, den sie gegen die – Feinde der Republik blicken ließen, sondern sie äusserte allemal laut, daß die Strenge gegen diese Feinde noch immer nicht groß genug sey; daß also die Glieder der Commission zum Sturze und Verderben der Aristokraten immer mehr beizutragen sich bestreben möchten. – Und die Commission ließ sich in diesen ihr gelegten Schlingen fangen.


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