Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Zeugenfällig
Zeugenfällig, adj. & adv. welches nur noch in den Rechten einiger Gegenden üblich ist, in solche Umstände versetzt, wo man nicht befugt ist, seine Sache durch Zeugen zu beweisen; Nieders. tügborstig.
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