Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Waldrechten
Waldrechten, verb. regul. act. welches nur bey den Zimmerleuten üblich ist, einen Stamm Bauholz in dem Walde nur aus dem Groben beschlagen; vielleicht, weil dadurch dem Grundherren sein Waldrecht erhalten wird.
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