Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Wachspflichtig
Wachspflichtig, adj. et adv. 1. Von Wachs, cera, verbunden, einen gewissen Zins an Wachs, oder Wachszins der Kirche zu entrichten; im mittlern Lateine Cerocensualis. 2. Von Wachs, Gewächs, ist wachspflichtig in den Urkunden einiger Gegenden so viel als leibeigen, glebae adscriptus, Nieders. waßtinsig. S. das Brem. Nieders. Wörterb. Th. 5, S. 204.
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