Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Vorbescheiden

Vorbescheiden, verb. irreg. act. vor sich bescheiden, d.i. durch einen Ausspruch fordern, welches von dem Richter und andern mit Gerichtbarkeit versehenen obrigkeitlichen Ämtern geschiehet. Vorbeschieden werden, vor Gericht gefordert, noch häufiger citieret werden. Die Parteyen, die Zeugen sind vorbeschieden worden. Daher die Vorbescheidung.

Zurück zur Listenansicht
Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23