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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Verübeln

Verübeln, verb. regul. act. für übel halten, oder auslegen. Einem etwas verübeln, es übel nehmen, es ihm verdenken. Einem Gastwirthe ist das nicht zu verübeln.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23