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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Vertragsam

Vertragsam, -er, -ste, adj. et adv. welches in der letzten Bedeutung des vorigen Wortes üblich ist, von einigen auch in der ersten Bedeutung gebraucht wird. Vertragsam seyn. So auch die Vertragsamkeit.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23