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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Verrecken

Verrecken, verb. regul. neutr. mit dem Hülfsworte seyn, ein nur in den niedrigen Spracharten übliches Wort, für sterben, besonders von dem Viehe, eigentlich die Glieder bis zur Erschöpfung aller Lebenskraft recken, die Glieder von sich strecken und sterben. Das Pferd ist verreckt. Ein verrecktes Thier. Daher das Verrecken. In einigen Oberdeutschen Gegenden scheint es den harten und verächtlichen Nebenbegriff nicht zu haben, wie im Hochdeutschen; wenigstens gebraucht Opitz es mehrmahls figürlich für vergeben verschwinden. Die graue Treu verreckt. Und an einem andern Orte:   Wenn uns die graue Zeit Den Ruhm verleihen soll, der Teutschen Redlichkeit, So jetzt verrecken will.   Verrêden, verb. regul. act. 1. Etwas verreden, bey sich selbst geloben, es nicht wieder zu thun. Ich habe es verredet. Das Spielen verreden. 2. Sich verreden, aus Versehen falsch reden, im Reden etwas sagen, was man nicht sagen wollte, wofür doch sich versprechen üblicher und anständiger ist. So auch das Verreden in der zweyten, und die Verredung in der ersten Bedeutung.

Anm. Das Nieders. verreden bedeutet noch: 1. Verheißen, versprechen; ingleichen sich verreden, sich verloben, sich versprechen. 2. Abrede nehmen, auch als ein Reciprocum.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23