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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Unverbindlich

Unverbindlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht verbindlich, in beyden Bedeutungen dieses Wortes. Ein unverbindliches Betragen, welches eben nicht geschickt ist, andere zu verbinden, d.i. zum Wohlwollen zu bewegen. Ingleichen jemanden nicht verbindend, ihm keine Pflicht auflegend. Das Jüdische Gesetz ist für uns unverbindlich. Daher die Unverbindlichkeit, in beyden Fällen.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23