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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Schulgerêcht

Schulgerêcht, -er, -este, adj. et adv. 1) Von Schule, im weitesten Verstande, selbst, so fern es ehedem auch den Ort bedeutete, wo höhere Wissenschaften gelehret wurden, den Regeln solcher Schulen und ihrer Lehrer gemäß.   Er bath abstract und tiefgelehrt Durch schulgerechte Schlüsse Um seiner Chloris Küsse,

Uz.   2) In engerer Bedeutung ist es in den Reitschulen, den Regeln der Reitkunst gemäß. Ein schulgerechtes Pferd. Schulgerecht absitzen.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23