Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Rückständig
Rückständig, adj. et adv. von solchen Abgaben oder Geldsummen noch außen stehend. Rückständige Steuern. Im Oberd. auch hinterständig, rückstellig, Nieders. ruggstellig, ruggstendig. Auch von Personen, rückständig seyn, noch Rückstände zu bezahlen haben.
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