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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Rückständig

Rückständig, adj. et adv. von solchen Abgaben oder Geldsummen noch außen stehend. Rückständige Steuern. Im Oberd. auch hinterständig, rückstellig, Nieders. ruggstellig, ruggstendig. Auch von Personen, rückständig seyn, noch Rückstände zu bezahlen haben.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23