Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Rêchtsständig
Rêchtsständig, adj. et adv. einem Gerichte ständig, d.i. dessen Gerichtbarkeit unterworfen.
Zurück zur ListenansichtLetzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23
Rêchtsständig, adj. et adv. einem Gerichte ständig, d.i. dessen Gerichtbarkeit unterworfen.
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