Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Rêchtgläubig
Rêchtgläubig, -er, -ste, adj. et adv. den rechten oder wahren Glauben, d.i. die Erkenntniß der Heilswahrheiten, habend und darin gegründet; nach dem Griech. ortodoxos, orthodox, und im Gegensatze des irrgläubig. Eine rechtgläubige Lehre. Ein Rechtgläubiger. Rechtgläubig seyn. Daher die Rechtgläubigkeit, die Eigenschaft u.s.f.
Anm. Bey dem Notker rehto geloubig, der statt dessen aber auch rehtfolger, so wie Kero rehtculichonto gebraucht.
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