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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Raspeln 2

2. Raspeln, verb. reg. act. welches nur in den gemeinen Sprecharten einiger Gegenden für raffen, rappen, üblich ist, von welchen es das Intensivum ist; raspeln durch Versetzung des s für rapsen, rapseln. Alles zusammen raspeln, zusammen raffen.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23