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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Oberrichterlich

Oberrichterlich, adj. et adv. dem obersten und höchsten Richter gehörig, in dessen Recht und Würde gegründet. Die oberrichterliche Gewalt. Wofür man auch wohl im Superlativ oberstrichterlich sagt.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23