Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Oberrichterlich
Oberrichterlich, adj. et adv. dem obersten und höchsten Richter gehörig, in dessen Recht und Würde gegründet. Die oberrichterliche Gewalt. Wofür man auch wohl im Superlativ oberstrichterlich sagt.
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