Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Mitklagen
Mitklagen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, mit einem andern gemeinschaftlich klagen.
Zurück zur ListenansichtLetzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23
Mitklagen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, mit einem andern gemeinschaftlich klagen.
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