Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Jurístisch
Jurístisch, adj. et adv. von dem vorigen Hauptworte, zur Rechtsgelehrsamkeit gehörig, in derselben gegründet. Im Oberdeutschen ist von juridicus dafür das bessere juridisch üblich; indem juristisch doch nur eigentlich einem Juristen ähnlich und gemäß bedeutet.
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