Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Hofen (*)
* Hofen, verb. reg. act. 1) Hof halten, residiren; eine veraltete Bedeutung. Städte, wo der Kaiser hofen soll, im Schwabenspiegel. 2) In seinen Hof, d.i. seine Behausung, aufnehmen; in welchem Verstande es nur noch zuweilen im gemeinen Leben in der R.A. jemanden hausen und hofen, d.i. beherbergen, üblich ist. Schon im Schwabensp. hofen.
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