Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Hörbar
Hörbar, -er, -ste, adj. et adv. was gehöret, d.i. durch das Gehör empfunden werden kann.
Zurück zur ListenansichtLetzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23
Hörbar, -er, -ste, adj. et adv. was gehöret, d.i. durch das Gehör empfunden werden kann.
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