Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Handgemein
Handgemein, adv. Handgemein werden, sich mit den Händen balgen oder streiten, und in weiterer Bedeutung auch in der Nähe fechten. Die Truppen werden handgemein, wenn sie Degen, Säbel und kleineres Gewehr wider einander gebrauchen. Im mittlern Lat. manualiter pugnare, Franz. en venir aux mains. S. das folgende.
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