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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Grandig 2 (*)

2. * Grandig, -er, -ste, adj. et adv. welches nur in den gemeinen Sprecharten Ober- und Niederdeutschlandes üblich ist, für groß, heftig, außerordentlich. Es kommt mit dem Latein. gandis sehr deutlich überein, und zeuget von dem ältesten gemeinschaftlichen Ursprunge beyder Sprachen. S. Groß.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23