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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Gewärtige

Gewärtige, verb. reg. act. welches in den beyden ersten Bedeutungen des vorigen Wortes gebraucht wird, für gewärtig seyn. Etwas gewärtigen, es erwarten, es als bevorstehend voraus sehen.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23