Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Fêhlbar

Fêhlbar, -er, -ste, adj. et adv. fähig zu fehlen, d.i. zu irren. Alle Menschen sind fehlbar; wo doch der Gegensatz unfehlbar üblicher ist. Daher die Fehlbarkeit, plur. inus. das Vermögen zu fehlen oder zu irren, und dessen Gegensatz, die Unfehlbarkeit. Im Oberdeutschen ist ein Fehlbarer, ein Übertreter der Gesetze, ein Strafbarer.

Zurück zur Listenansicht
Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23