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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Erübrigen

Erübrigen, verb. reg. act. übrig behalten. Ich habe wenig Geld erübriget. Ich kann nicht so viel Zeit erübrigen, als dazu nöthig ist. Daher die Erübrigung.

Anm. Im Nieders. verävern, ävern. In den vorigen Jahrhunderten wurde erübrigen auch für erobern gebraucht. S. auch Entübrigen.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23