Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Ernênnen

Ernênnen, verb. irreg. act. (S. Nennen,) unter mehrern Dingen nahmentlich zu etwas bestimmen. Einen Tag zu einer gerichtlichen Handlung ernennen. Am häufigsten von Personen. Jemanden zum Bürgermeister, zum Rathsherren, zum Minister ernennen. Die Mittelspersonen, die Beysitzer, die Gesandten ernennen. Daher die Ernennung.

Zurück zur Listenansicht
Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23