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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Erláßlich

Erláßlich, -er, -ste, adj. et adv. was erlassen werden kann; besonders in der dritten Bedeutung des Verbi, in der Römischen Kirche, erlaßliche oder erläßliche Sünden, kleine, geringe Sünden, welche auch Erlaßsünden, Erlassungssünden, ingleichen Laßsünden genannt werden; zum Unterschiede von den Todsünden.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23