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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Ergêben

Ergêben, -er, -ste, adj. et adv. welches eigentlich das Mittelwort des vorigen Zeitwortes ist, aber auch in einigen seiner Bedeutungen besonders gebraucht wird. Einer Person ergeben seyn, sich ihrem Dienste, ihren Absichten, ihren Neigungen gewidmet haben. Einer Sache ergeben seyn, sich von der Neigung zu ihr beherrschen lassen. Alle Einwohner sind ihm ergeben. Den Künsten, den Wissenschaften ergeben seyn. Dem Trunke, dem Geitze, der Faulheit u.s.f. ergeben. Besonders gebraucht man es so wohl im Positive als Superlative als einen Ausdruck der Höflichkeit. Ich bin ihr ergebener, ihr ergebenster Diener. Darf ich ergebenst bitten? Ich danke ganz ergebenst. Selbst von Worten, durch welche man einem andern seine Ergebenheit bezeiget. Vermelden sie ihrem Freunde mein ergebenes, oder ergebenstes Compliment, meinen ergebensten Dank.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23