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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Erbbeschloßt

Erbbeschloßt, adj. in der Mark und Pommern, das Recht habend, Bürge oder Schlösser erblich zu besitzen; ein Erbschlosser. S. Beschlossen.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23