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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Einträglich

Einträglich, -er, -ste, adj. et adv. Gewinn eintragend, von dem vorigen Verbo. Ein einträgliches Gut. Ein einträglicher Dienst. Dieser Handel ist sehr einträglich. Dieses Gewerbe ist mir sehr einträglich. Daher die Einträglichkeit, plur. inus.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23