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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

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Einriegeln

Einriegeln, verb. reg. act. 1) Den Riegel in seine gehörige Öffnung schieben. 2) Vermittelst eines Riegels einschließen. Jemanden einriegeln. Ich hatte mich eingeriegelt, die Thüre hinter mir verriegelt. So auch die Einriegelung.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23