Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Einmahnen

Einmahnen, verb. reg. act. durch Mahnen eintreiben, in seine Gewalt zu bekommen suchen; besonders von geborgten Sachen. Schulden einmahnen. Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der solls - nicht einmahnen, 5 Mos. 15, 2. Von einem Fremden magst du es mahnen, V. 3. Daher die Einmahnung.

Zurück zur Listenansicht
Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23