Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Einmahnen
Einmahnen, verb. reg. act. durch Mahnen eintreiben, in seine Gewalt zu bekommen suchen; besonders von geborgten Sachen. Schulden einmahnen. Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der solls - nicht einmahnen, 5 Mos. 15, 2. Von einem Fremden magst du es mahnen, V. 3. Daher die Einmahnung.
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