Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Einklagen
Einklagen, verb. reg. act. ausstehende Geldsummen durch gerichtliche Klage zu erhalten suchen. Eine Schuld einklagen. Eingeklagte Schulden.
Zurück zur ListenansichtLetzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23