Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Dingflüchtig (*)
* Dingflüchtig, adj. et adv. in den Rechten zuweilen noch, den Gerichten entflohen. Er ist dingflüchtig geworden, ist den Gerichten entflohen. Ein Dingflüchtiger. Das Hauptwort die Dingflucht war ehedem gleichfalls üblich. S. 1 Ding.
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