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Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Criminal

Criminal, adj. et adv. aus dem Lat. criminalis, welches aber nur in einigen Zusammensetzungen üblich ist. Das Criminal-Gericht, ein Gericht, welches die Verbrechen der Übelthäter untersucht, im Gegensatze der Civil- oder bürgerlichen Gerichte, das Halsgericht; die Criminal-Jurisdiction diese Gerichtsbarkeit; Criminal-Sachen, welche dahin gehören, welche Leib-und Lebensstrafen betreffen, im Gegensatze der Civil-und bürgerlichen Sachen, peinliche Sachen; S. Bürgerlich. Wenn dieses Wort außer der Zusammensetzung gebraucht wird, so lautet es gemeiniglich criminell. Die Sache ist criminell. Eine Sache criminell behandeln.

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Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23