Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart

Stichworte:

Capiteln

Capiteln, verb. reg. act. Jemanden capiteln, ihm einen derben Verweis geben. S. Capitel. 1. Im mittlern Lateine war capitulare in eben der Bedeutung üblich.

Zurück zur Listenansicht
Letzte Änderung der Seite: 02.09.2026 - 20:23