Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart
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Besiebenen (*)
* Besiebenen, verb, reg. act. von dem Zahlworte sieben, mit sieben Zeugen überführen, oder in Gegenwart von sieben Zeugen befragen; ein veraltetes Wort, welches sich aus der Gerichtssprache der mittlern Zeiten nur noch an einigen Orten erhalten hat.
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